Die Vorschriften der Abschnitte 1.10.1, 1.10.2 und 1.10.3 sowie des Unterabschnitts 8.1.2.1 d) gelten nicht, wenn die in einer Befrderungseinheit in Versandstcken befrderten Mengen die in Absatz 1.1.3.6.3 aufgefhrten Mengen nicht berschreiten. Darber hinaus gelten die Vorschriften der Abschnitte 1.10.1, 1.10.2 und 1.10.3 sowie des Unterabschnitts 8.1.2.1 d) nicht, wenn die in einer Befrderungseinheit in Tanks oder in loser Schttung befrderten Mengen die in Absatz 1.1.3.6.3 aufgefhrten Mengen nicht berschreiten. Darber hinaus gelten die Vorschriften dieses Kapitels nicht fr die Befrderung von UN 2912 RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITT (LSA-I) und UN 2913 RADIOAKTIVE STOFFE, OBERFLCHENKONTAMINIERTE GEGENSTNDE (SCO-I).